182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 33 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 33 : Kirchgemeindereglement
Die Kirchenpflege ist berechtigt, einen von der Kirchge-
meindeversammlung zurückgewiesenen oder abgelehnten Antrag einer
späteren Kirchgemeindeversammlung erneut vorzulegen.
E. Beratung und Abstimmung