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Art. 33 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 33 : Kirchgemeindereglement

Die Kirchenpflege ist berechtigt, einen von der Kirchge-

meindeversammlung zurückgewiesenen oder abgelehnten Antrag einer

späteren Kirchgemeindeversammlung erneut vorzulegen.

E. Beratung und Abstimmung

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