182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 32 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 32 : Kirchgemeindereglement
1 Jede anwesende stimmberechtigte Person ist befugt, Ordnungsanträge sowie Anträge auf Verwerfung oder Änderung des Verhandlungsgegenstandes zu stellen. Diese Anträge können begründet werden. Es können Gegenanträge gestellt werden.
Antragsrecht der Stimmberechtigten
1. 1. 24-123
9
182.60 Kirchgemeindereglement (KGR)
Wieder-
einbringung
eines Antrags
Beratung
Abstimmungs-
ordnung
Offene
Abstimmung
Geheime
Abstimmung
2 Ordnungsanträge betreffen die Verhandlungsführung. Darunter
fallen insbesondere die folgenden Anträge
a. Schluss der Diskussion,
b. geheime Wahl und Abstimmung,
c. Verschiebung eines Verhandlungsgegenstandes,
d. Rückweisung,
e. Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Traktanden,
f. Rückkommen,
g. Redezeitbeschränkung.