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182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 32 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 32 : Kirchgemeindereglement

1 Jede anwesende stimmberechtigte Person ist befugt, Ordnungsanträge sowie Anträge auf Verwerfung oder Änderung des Verhandlungsgegenstandes zu stellen. Diese Anträge können begründet werden. Es können Gegenanträge gestellt werden.

Antragsrecht der Stimmberechtigten

1. 1. 24-123

9

182.60 Kirchgemeindereglement (KGR)

Wieder-

einbringung

eines Antrags

Beratung

Abstimmungs-

ordnung

Offene

Abstimmung

Geheime

Abstimmung

2 Ordnungsanträge betreffen die Verhandlungsführung. Darunter

fallen insbesondere die folgenden Anträge

a. Schluss der Diskussion,

b. geheime Wahl und Abstimmung,

c. Verschiebung eines Verhandlungsgegenstandes,

d. Rückweisung,

e. Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Traktanden,

f. Rückkommen,

g. Redezeitbeschränkung.

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