Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 30 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 30 : Kirchgemeindereglement

Die Versammlungsleitung erteilt Stimmberechtigten auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person.

Stimmregister

D. Anträge

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