Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 22 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (101 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 : Kirchgemeindereglement

1 Der Kirchgemeindeversammlung stehen insbesondere fol- Befugnisse

gende Befugnisse zu

a. Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung,

b. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses,

c. Abnahme der Jahresrechnung und der Bauabrechnungen aus Spe-

zialbeschlüssen,

d. Ausgabenbewilligungen nach den Bestimmungen der Kirchge-

meindeordnung,

e. Festsetzung der Entschädigung der Behördenmitglieder,

f. Behandlung von Initiativen gemäss § 19,

g. Genehmigung von Zweckverbandsstatuten und Verträgen gemäss

§§ 63 und 64,

h. Genehmigung von Verträgen über Gebietsveränderungen gemäss

← Art. 21 : Kirchgemeindereglement Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement) Art. 23 : Kirchgemeindereglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →