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182.60 RPCKGR CH-ZH

Art. 2 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)

: Kirchgemeindereglement
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Art. 2 : Kirchgemeindereglement

1 Die Kirchgemeinden schaffen auf ihrem Gebiet Vorausset- Aufgaben

zungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens.

2 Die Kirchgemeinden unterstützen die Pfarreien namentlich in der

a. Liturgie, Katechese und Diakonie,

b. anderssprachigen Seelsorge,

c. Jugend- und Erwachsenenbildung,

d. Pflege der Ökumene.

lich

3 Zu den weiteren Aufgaben der Kirchgemeinden gehören nament-

a. Bau und Unterhalt kirchlicher Liegenschaften,

b. Hilfe im In- und Ausland,

c. Pflege des Kontakts zu anderen Kirchgemeinden, den politischen

Gemeinden und Schulgemeinden,

d. Pflege der Beziehungen zur Kirchenstiftung.

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