182.60
RPCKGR
CH-ZH
Art. 2 : Reglement der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Kirchgemeinden (KGR) (Kirchgemeindereglement)
: Kirchgemeindereglement
Art. 2 : Kirchgemeindereglement
1 Die Kirchgemeinden schaffen auf ihrem Gebiet Vorausset- Aufgaben
zungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens.
2 Die Kirchgemeinden unterstützen die Pfarreien namentlich in der
a. Liturgie, Katechese und Diakonie,
b. anderssprachigen Seelsorge,
c. Jugend- und Erwachsenenbildung,
d. Pflege der Ökumene.
lich
3 Zu den weiteren Aufgaben der Kirchgemeinden gehören nament-
a. Bau und Unterhalt kirchlicher Liegenschaften,
b. Hilfe im In- und Ausland,
c. Pflege des Kontakts zu anderen Kirchgemeinden, den politischen
Gemeinden und Schulgemeinden,
d. Pflege der Beziehungen zur Kirchenstiftung.