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Art. 6 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 6

Die Mitglieder der Rekurskommission sowie die Angestell-

ten des Sekretariats haben über alle Tatsachen, die ihnen bei der Kom-

missionstätigkeit zur Kenntnis gelangen, das Amtsgeheimnis zu wahren.

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