182.51
CH-ZH
Art. 6 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 6
Die Mitglieder der Rekurskommission sowie die Angestell-
ten des Sekretariats haben über alle Tatsachen, die ihnen bei der Kom-
missionstätigkeit zur Kenntnis gelangen, das Amtsgeheimnis zu wahren.