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182.51 CH-ZH

Art. 5 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 5

8 1 Die Rekurskommission kann ein juristisches Sekretariat Sekretariat

bestellen.

2...9

(Art. 52 KO)

3 Die Juristische Sekretärin oder der Juristische Sekretär nimmt an

den Verhandlungen der Rekurskommission mit beratender Stimme

teil.

1.7. 21-113

1

182.51

Organisation und Verfahren der Rekurskommission – R

Amtsgeheimnis

Sitz

Für sie oder ihn gelten die gleichen Unvereinbarkeits- und Aus-

standsgründe wie für die Kommissionsmitglieder. Sie oder er darf in

keinem anderen Anstellungsverhältnis zur katholischen Kirche im Kan-

ton Zürich stehen.

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