182.51
CH-ZH
Art. 5 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 5
8 1 Die Rekurskommission kann ein juristisches Sekretariat Sekretariat
bestellen.
2...9
(Art. 52 KO)
3 Die Juristische Sekretärin oder der Juristische Sekretär nimmt an
den Verhandlungen der Rekurskommission mit beratender Stimme
teil.
1.7. 21-113
1
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Organisation und Verfahren der Rekurskommission – R
Amtsgeheimnis
Sitz
Für sie oder ihn gelten die gleichen Unvereinbarkeits- und Aus-
standsgründe wie für die Kommissionsmitglieder. Sie oder er darf in
keinem anderen Anstellungsverhältnis zur katholischen Kirche im Kan-
ton Zürich stehen.