Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.51 CH-ZH

Art. 4 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 4

1 Die Rekurskommission entscheidet in Dreierbesetzung.6

2 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.

Organisation

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