Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.51 CH-ZH

Art. 3 : Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 3

1 Die Kommissionsmitglieder haben in Angelegenheiten der Besondere

eigenen Kirchgemeinde oder des eigenen Zweckverbandes in den Aus- Ausstands-

stand zu treten.

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bestimmungen

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