Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.43 CH-ZH

Art. 11 : Reglement über die Entbindung vom Seelsorgegeheimnis

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11

Dieses Reglement wurde im Einvernehmen mit dem Dele- gierten des Apostolischen Administrators für die Bistumsregion Zü- rich und Glarus erlassen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der vorgängigen Zustimmung des Synodalrates und des Generalvikars für die Bistumsregion Zürich und Glarus.

Inkrafttreten

← Art. 10 Reglement über die Entbindung vom Seelsorgegeheimnis Art. 12. Dieses Reglement wird auf den 1. März 2021 in Kraft gesetzt. →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →