Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.43 CH-ZH

Art. 10 : Reglement über die Entbindung vom Seelsorgegeheimnis

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Art. 10

Die Mitglieder des Gremiums unterstehen bezüglich sämt- Schweigepflicht

licher Tätigkeiten und Kenntnisnahmen der Schweigepflicht. Davon des Gremiums

ausgenommen ist der jährliche Bericht gemäss § 5.

1.4.21-112

3

Reglement über die Entbindung vom Seelsorgegeheimnis

182.43

III. Schlussbestimmungen

Änderungen

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