Art. 9 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
Art. 9 : ICTNutzungsreglement
1 Das Versenden und Empfangen privater E-Mails über das
Mail-Konto der Organisation ist erlaubt. Entsprechende E-Mails müs-
sen in einem als «privat» bezeichneten Ordner abgelegt werden. Bei der
automatischen Sicherung (Backup) der E-Mails der Arbeitnehmenden
werden auch die privaten E-Mails gesichert.
2 Private E-Mails, die nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten als
geschäftliche E-Mails.
3 Nicht erlaubt ist das Publizieren der dienstlichen E-Mail-Adresse
auf Webseiten zu privaten Zwecken.
4 Das automatische Weiterleiten (Forwarding) von E-Mails an die
private sowie weitere externe E-Mail-Adressen braucht die Bewilligung
der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs.
5 Die vorgesetzte Stelle ist bei längerer Abwesenheit (Unfall, Krank-
heit oder sonstigen ausserordentlichen Ereignissen) einer bzw. eines Mit-
arbeitenden nach Rücksprache oder versuchter Rücksprache mit der
bzw. dem Mitarbeitenden berechtigt, auf deren bzw. dessen E-Mail-
Konto zuzugreifen. Sie macht es unter Mitwirkung der Bereichsleiterin
bzw. des Bereichsleiters Personal und der bzw. des Datenschutzverant-
wortlichen.
Respekt