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182.42 TICICT CH-ZH

Art. 9 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 9 : ICTNutzungsreglement

1 Das Versenden und Empfangen privater E-Mails über das

Mail-Konto der Organisation ist erlaubt. Entsprechende E-Mails müs-

sen in einem als «privat» bezeichneten Ordner abgelegt werden. Bei der

automatischen Sicherung (Backup) der E-Mails der Arbeitnehmenden

werden auch die privaten E-Mails gesichert.

2 Private E-Mails, die nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten als

geschäftliche E-Mails.

3 Nicht erlaubt ist das Publizieren der dienstlichen E-Mail-Adresse

auf Webseiten zu privaten Zwecken.

4 Das automatische Weiterleiten (Forwarding) von E-Mails an die

private sowie weitere externe E-Mail-Adressen braucht die Bewilligung

der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs.

5 Die vorgesetzte Stelle ist bei längerer Abwesenheit (Unfall, Krank-

heit oder sonstigen ausserordentlichen Ereignissen) einer bzw. eines Mit-

arbeitenden nach Rücksprache oder versuchter Rücksprache mit der

bzw. dem Mitarbeitenden berechtigt, auf deren bzw. dessen E-Mail-

Konto zuzugreifen. Sie macht es unter Mitwirkung der Bereichsleiterin

bzw. des Bereichsleiters Personal und der bzw. des Datenschutzverant-

wortlichen.

Respekt

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