Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.42 TICICT CH-ZH

Art. 7 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 7 : ICTNutzungsreglement

1 Die private Nutzung von Internet, E-Mail und Sozialen Me- Private Nutzung

dien ist während der Arbeitszeit auf ein Minimum zu beschränken und

sollte grundsätzlich nur während Pausen erfolgen.

2 Nicht erlaubt ist das Herunterladen und/oder Speichern von priva-

ten Dateien in grosser Menge/ mit grosser Netzwerkbelastung auf den

Server (Foto-, Video- und Musikdateien).

3 Der Zugang zum Internet mit privaten Geräten ist nur im Gäste-

bereich des WLAN erlaubt.

1.4.21-112

3

182.42

ICT-Nutzungsreglement

Rechtswidriges

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