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182.42 TICICT CH-ZH

Art. 6 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 6 : ICTNutzungsreglement

1 Geschäftliche Daten dürfen nicht auf privaten PCs, Laptops Verwendung

und Tablets gespeichert oder aufbewahrt werden.

2 Ausnahmen bewilligt die Generalsekretärin bzw. der Generalsekre-

tär nach Rücksprache mit der Leitung ICT.

3 Die Bewilligung für private Geräte wird nur erteilt, wenn es unzu-

mutbar ist, ein geschäftliches Gerät zu benutzen und wenn die Sicher-

heitsmassnahmen gemäss Arbeitsplatzvorgaben erfüllt sind.

4 Werden Smartphones zu geschäftlichen Zwecken genutzt, müssen

sie mit sechsstelligem Passwort, Fingerprint oder Gesichtserkennung ge-

sichert werden. Dokumente mit vertraulichem bzw. schützenswertem

Inhalt dürfen nicht gespeichert werden. Enthalten die Geräte schützens-

werte Daten, dürfen sie nicht unbeaufsichtigt gelassen oder Dritten zur

Nutzung überlassen werden.

von privaten

Geräten

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