Art. 6 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
Art. 6 : ICTNutzungsreglement
1 Geschäftliche Daten dürfen nicht auf privaten PCs, Laptops Verwendung
und Tablets gespeichert oder aufbewahrt werden.
2 Ausnahmen bewilligt die Generalsekretärin bzw. der Generalsekre-
tär nach Rücksprache mit der Leitung ICT.
3 Die Bewilligung für private Geräte wird nur erteilt, wenn es unzu-
mutbar ist, ein geschäftliches Gerät zu benutzen und wenn die Sicher-
heitsmassnahmen gemäss Arbeitsplatzvorgaben erfüllt sind.
4 Werden Smartphones zu geschäftlichen Zwecken genutzt, müssen
sie mit sechsstelligem Passwort, Fingerprint oder Gesichtserkennung ge-
sichert werden. Dokumente mit vertraulichem bzw. schützenswertem
Inhalt dürfen nicht gespeichert werden. Enthalten die Geräte schützens-
werte Daten, dürfen sie nicht unbeaufsichtigt gelassen oder Dritten zur
Nutzung überlassen werden.
von privaten
Geräten