182.42
TICICT
CH-ZH
Art. 5 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
: ICTNutzungsreglement
Art. 5 : ICTNutzungsreglement
1 Personendaten und vertrauliche Sachdaten dürfen ausserhalb Personendaten
des körperschaftseigenen Netzwerks oder der iKath-Cloud nur verschlüs- und vertrauliche
selt aufbewahrt werden. Sie dürfen online nicht genannt werden, also
nicht im Internet, auch nicht in Sozialen Medien, unverschlüsselten E-
Mails oder sonstigen unverschlüsselten Kommunikationsmitteln.
2 Sie dürfen unverschlüsselt nur im körperschaftseigenen Netzwerk
oder innerhalb der iKath-Cloud übertragen werden.
Sachdaten