Art. 3 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
Art. 3 : ICTNutzungsreglement
1 Das Passwort ist persönlich und darf nicht weitergegeben
werden. Passwörter müssen aus mindestens acht Stellen bestehen und
sollen eine Kombination von Klein- und Grossbuchstaben, Ziffern und
Sonderzeichen enthalten. Leicht zu erratende Passwörter und solche,
die einen Bezug zur eigenen Person aufweisen (z. B. Name, Name von
Angehörigen, Geburtsdatum usw.), sind nicht erlaubt. Geschäftlich ge-
nutzte Passwörter dürfen nicht privat verwendet werden. Passwörter soll-
ten regelmässig gewechselt werden. Sie sind sofort zu ändern, wenn ein
Verdacht besteht, dass sie Dritten zur Kenntnis gelangt sind. Ein früher
bereits benutztes Passwort darf nicht erneut verwendet werden.
2 Die Mitarbeitenden dürfen nur ihre persönlichen Benutzerkennun-
gen oder die ihnen zugeteilten funktionellen Kennungen verwenden. Sie
sind für die mit ihren Kennungen erfolgten Zugriffe verantwortlich. Der
Zugriff auf Daten, die nicht zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, ist
verboten.
3 Beim Verlassen des Arbeitsplatzes für längere Zeit ist die Arbeits-
station zu sperren, oder die Benutzerin bzw. der Benutzer meldet sich
vom System ab. Laptops und Smartphones sind entsprechend zu sichern,
schutzbedürftige Unterlagen vor Zugang zu schützen.
4 Es ist dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Zutritt zu den Arbeits-
räumlichkeiten haben. Halten sich externe Personen in den Büroräum-
lichkeiten auf, sind Massnahmen zu treffen, die Unbefugten einen Zu-
gang zu Informationen verhindern.
5 USB-Sticks und externe Festplatten von Dritten sind vor dem Öff-
nen durch einen Virenschutz zu überprüfen. Es dürfen nur Geräte aus
bekannten Quellen verwendet werden.
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ICT-Nutzungsreglement
182.42
6 Die Mitarbeitenden dürfen die Sicherheitssoftware (Virenschutz,
Firewall usw.) nicht ausschalten, blockieren oder ihre Konfiguration ver-
ändern. E-Mails mit unbekanntem Absender, verdächtigem Betreff oder
unüblichem Inhalt sind vorsichtig zu behandeln, da sie von der Viren-
schutzsoftware nicht erkannte Viren enthalten könnten. Ihre Anhänge
sowie Links auf Websites sollen keinesfalls geöffnet werden. Jeder Ver-
dacht auf Virenbefall muss sofort den ICT-Verantwortlichen gemeldet
werden.