182.42
TICICT
CH-ZH
Art. 24 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
: ICTNutzungsreglement
Art. 24 : ICTNutzungsreglement
Wird keine Administrativuntersuchung eingeleitet, werden
die personenbezogenen Berichte und Protokolle nach 30 Tagen vernich-
tet und die Mitarbeitenden informiert.
V. Schlussbestimmungen
Kenntnisnahme
des Reglements
Inkrafttreten