Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.42 TICICT CH-ZH

Art. 24 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 24 : ICTNutzungsreglement

Wird keine Administrativuntersuchung eingeleitet, werden

die personenbezogenen Berichte und Protokolle nach 30 Tagen vernich-

tet und die Mitarbeitenden informiert.

V. Schlussbestimmungen

Kenntnisnahme

des Reglements

Inkrafttreten

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