Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.42 TICICT CH-ZH

Art. 2 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 2 : ICTNutzungsreglement

1 Die geschäftlich anfallenden Daten (Dokumente, E-Mails)

sind mit der von der Körperschaft zur Verfügung gestellten Hard- und

Software zu bearbeiten und in der betrieblichen Informatikstruktur (Ser-

ver, Cloud) aufzubewahren.

2 Nicht ausdrücklich zugelassene Plattformen und Collaboration

Tools sind verboten.

3 Nicht erlaubt sind unverschlüsselte USB-Sticks oder unverschlüs-

selte externe Festplatten.

4 Die Installation von Hard- und Software sowie Kommunikations-

einrichtungen durch Mitarbeitende ausser den ICT-Verantwortlichen

ist untersagt.

5 Informatiksysteme, die am Netzwerk angeschlossen sind, dürfen

nicht gleichzeitig mit einem Netz oder System ausserhalb des internen

Netzwerks verbunden werden.

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