182.42
TICICT
CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)
: ICTNutzungsreglement
Art. 2 : ICTNutzungsreglement
1 Die geschäftlich anfallenden Daten (Dokumente, E-Mails)
sind mit der von der Körperschaft zur Verfügung gestellten Hard- und
Software zu bearbeiten und in der betrieblichen Informatikstruktur (Ser-
ver, Cloud) aufzubewahren.
2 Nicht ausdrücklich zugelassene Plattformen und Collaboration
Tools sind verboten.
3 Nicht erlaubt sind unverschlüsselte USB-Sticks oder unverschlüs-
selte externe Festplatten.
4 Die Installation von Hard- und Software sowie Kommunikations-
einrichtungen durch Mitarbeitende ausser den ICT-Verantwortlichen
ist untersagt.
5 Informatiksysteme, die am Netzwerk angeschlossen sind, dürfen
nicht gleichzeitig mit einem Netz oder System ausserhalb des internen
Netzwerks verbunden werden.