Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.42 TICICT CH-ZH

Art. 10 : Reglement über die Nutzung der Informations und Kommunikationstechnik (ICTNutzungsreglement)

: ICTNutzungsreglement
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Art. 10 : ICTNutzungsreglement

Alle Mitarbeitenden der Körperschaft zeigen sich jederzeit

respektvoll gegenüber ihren Kommunikationspartnern. Das gilt auch

für jene, über die sie allenfalls online schreiben wie Freunde, Arbeitskol-

legen, Kunden, Kritiker usw., aber auch die katholische Kirche als solche.

Soziale Medien

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