Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.41 CH-ZH

Art. 61 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 61

1 Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeiterinnen Meinungs-

bzw. Mitarbeitern und Vorgesetzten sollen in direktem Gespräch unter verschieden-

den Betroffenen beigelegt werden.

2 Beschwerden sind bei der bzw. beim nächsthöheren Vorgesetzten

oder beim zuständigen Behördenmitglied anzubringen.

3 Zur Schlichtung steht die Personalombudsstelle zur Verfügung.

heiten und

Beschwerden

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