182.41
CH-ZH
Art. 53a : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 53a
7 Übersteigt das ausbezahlte Taggeld den Betrag der Lohn- Verhältnis
fortzahlung gemäss § 53, so ist der oder dem Angestellten mindestens Lohnfort-
das volle Taggeld auszurichten.
zahlung und
Taggeld
1. 1. 24-123
13
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Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft
Weiterführung
der Lohnfort-
zahlung
Kranken-
taggeld-
versicherung
Einschränkung
der Lohnfort-
zahlung
Abwesenheit
wegen Krank-
heit und Unfall
Pensionskasse
Besoldungs-
zahlung
im Todesfall