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182.41 CH-ZH

Art. 53a : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 53a

7 Übersteigt das ausbezahlte Taggeld den Betrag der Lohn- Verhältnis

fortzahlung gemäss § 53, so ist der oder dem Angestellten mindestens Lohnfort-

das volle Taggeld auszurichten.

zahlung und

Taggeld

1. 1. 24-123

13

182.41

Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft

Weiterführung

der Lohnfort-

zahlung

Kranken-

taggeld-

versicherung

Einschränkung

der Lohnfort-

zahlung

Abwesenheit

wegen Krank-

heit und Unfall

Pensionskasse

Besoldungs-

zahlung

im Todesfall

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