182.41
CH-ZH
Art. 48 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 48
Der Synodalrat regelt die Gewährung von bezahltem und
unbezahltem Urlaub.
Der Synodalrat regelt die Gewährung von bezahltem und
unbezahltem Urlaub.