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182.41 CH-ZH

Art. 46 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 46

1 Ruhetage sind Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Oster- Ruhetage

montag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und

Stephanstag sowie die ortsüblichen Ruhetage.

2 Für die Vortage von Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten legt

die Arbeitgeberin den Arbeitsschluss fest.

1. 1. 24-123

11

182.41 Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft

Ferien

Urlaub

Mutterschafts-

urlaub

Vaterschafts-

urlaub

Abwesenheit

wegen Militär-,

Schutz- und

Zivildienst

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