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Art. 45 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 45

Der Synodalrat regelt die Modalitäten der vorgeschriebe- Fort- und

nen, erwünschten und freiwilligen Fort- und Weiterbildung.

Weiterbildung

4. Ferien, Urlaub, Militärdienst

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