182.41
CH-ZH
Art. 44 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 44
Die Angestellten können in begründeten Fällen verpflichtet Vertrauens-
werden, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. ärztliche
Untersuchung