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Art. 39 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 39

Die Angestellten haben sich rechtmässig zu verhalten, die

Anliegen der Menschen in ihrem Tätigkeitsbereich ernst zu nehmen,

die ihnen übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig, gewissenhaft

und wirtschaftlich auszuführen und die Interessen der Arbeitgeberin

bzw. des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren.

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