182.41
CH-ZH
Art. 39 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 39
Die Angestellten haben sich rechtmässig zu verhalten, die
Anliegen der Menschen in ihrem Tätigkeitsbereich ernst zu nehmen,
die ihnen übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig, gewissenhaft
und wirtschaftlich auszuführen und die Interessen der Arbeitgeberin
bzw. des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren.