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Art. 37 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

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Art. 37

1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch Mitarbeiterin-

auf eine jährliche Beurteilung von Leistung und Verhalten.

nen- und

2 Der Synodalrat regelt die Einzelheiten.

Mitarbeiter-

beurteilung

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