182.41
CH-ZH
Art. 29 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 29
1 Stufenanstieg und Beförderung erfolgen gestützt auf eine
systematische Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeurteilung.
2 Der Synodalrat regelt die Einzelheiten.
3 Die Arbeitgeberin kann aufgrund der allgemeinen Finanzlage
Stufenanstiege und Beförderungen aussetzen.