182.41
CH-ZH
Art. 27 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 27
Der Synodalrat umschreibt, soweit erforderlich, die Richt-
positionen und die Voraussetzungen für die Zuordnung einer Stelle. Er
reiht jede Stelle gemäss Einreihungsplan und Richtpositionen entspre-
chend ihren Anforderungen und Belastungen in nur eine Lohnklasse
ein.