182.41
CH-ZH
Art. 22 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 22
Kommt es infolge von Stellenabbau in erheblichem Ausmass Sozialplan
zu Kündigungen, legt die Arbeitgeberin unter Konsultation einer Per-
sonalvertretung einen Sozialplan fest. Bei der Ausarbeitung des Sozial-
planes steht der Synodalrat der Arbeitgeberin beratend zur Seite.
3. Rechte und Pflichten der Angestellten
3.1 Rechte