182.41
CH-ZH
Art. 21 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Art. 21
1 Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne vorherige An- Ablauf der
kündigung.
befristeten
2 Besteht die Absicht, das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes
Anstellung
umzuwandeln, so teilt dies die Anstellungsinstanz der betroffenen Per-
son rechtzeitig mit.
2.5 Sozialplan