Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.41 CH-ZH

Art. 10 : Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (78 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10

1 Das Arbeitsverhältnis wird in der Regel unbefristet mit

der Möglichkeit der Kündigung begründet.

2 Befristete Arbeitsverhältnisse sind zulässig.

← Art. 9 Anstellungsordnung der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich Art. 11 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →