Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.34 CH-ZH

Art. 4 : Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Migrantenseelsorge

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Art. 4

Es können Beiträge an andere Werke und Institutionen

gewährt werden, die der Seelsorge an anderssprachigen Katholiken

dienen, insbesondere für soziale Aufgaben, für Aus- und Weiterbil-

dung, für Koordination und Integration.

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