182.34
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Migrantenseelsorge
Art. 3
Die Körperschaft leistet über die Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz für Migration (migratio) Beiträge an überkanto-
nale Missionen und Seelsorgeaufgaben gemäss einem unter den Kan-
tonalkirchen vereinbarten Verteilschlüssel.