182.34
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Migrantenseelsorge
Art. 1
Missionen der Migrantenseelsorge, deren Tätigkeit sich über
das ganze Kantonsgebiet erstreckt, sowie Missionen für die Spanisch-
sprechenden im Kanton Zürich werden aus der Zentralkasse finan-
ziert. Vorbehalten bleiben vertragliche Abmachungen über Standort-
beiträge.