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Art. 1 : Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Migrantenseelsorge

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Art. 1

Missionen der Migrantenseelsorge, deren Tätigkeit sich über

das ganze Kantonsgebiet erstreckt, sowie Missionen für die Spanisch-

sprechenden im Kanton Zürich werden aus der Zentralkasse finan-

ziert. Vorbehalten bleiben vertragliche Abmachungen über Standort-

beiträge.

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