182.33
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Beiträge an die Finanzierung regionaler Jugendseelsorger
Art. 1
Die Körperschaft leistet aus der Zentralkasse Beiträge an die Grundsatz
Kosten regionaler Jugendseelsorger.
Begriff und Auf-
gabe des regio-
nalen Jugend-
seelsorgers