182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 95 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 95
Bei Abstimmungen in der Geschäftsleitung und in den Kom- Stimmabgabe in
missionen stimmt die oder der Vorsitzende mit. Bei Stimmengleichheit
zählt diese Stimme doppelt.
der Geschäfts-
leitung und
in den Kommis-
sionen