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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 95 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 95

Bei Abstimmungen in der Geschäftsleitung und in den Kom- Stimmabgabe in

missionen stimmt die oder der Vorsitzende mit. Bei Stimmengleichheit

zählt diese Stimme doppelt.

der Geschäfts-

leitung und

in den Kommis-

sionen

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