182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 9 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 9
1 Zu Beginn jeder Sitzung, bei Ganztagessitzungen am Vor-
und Nachmittag, tragen sich die Mitglieder in die Präsenzliste ein.
2 Die Namen der entschuldigt oder unentschuldigt abwesenden Mit-
glieder werden im Protokoll vermerkt.
3 Mitglieder, die sich zu Beginn einer Sitzung eintragen, aber am
Schluss eines späteren Namensaufrufes ohne Entschuldigung fehlen,
erhalten kein Sitzungsgeld.
Präsenzliste,
Wegfall des
Sitzungsgeldes