182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 87 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 87
1 Die Synode kann in eigener Sache Beschlüsse fassen. Be-
schlussanträge sind Anträge zu Gegenständen, die innerhalb des selbst-
ständigen Wirkungsbereichs der Synode liegen, insbesondere die Ge-
schäftsordnung.
2 Der Beschlussantrag ist schriftlich und begründet der Geschäfts-
leitung zuhanden der Synode einzureichen.
3 Stimmt die Synode dem Beschlussantrag zu, wird er der Geschäfts-
leitung zur Weiterbehandlung überwiesen, sofern nichts anderes be-
schlossen wird.