182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 86 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 86
Fraktionserklärungen und persönliche Erklärungen einzel-
ner Mitglieder der Synode sind jederzeit möglich. Sie sind mit kurzer
Inhaltsangabe dem Präsidenten oder der Präsidentin anzumelden. Per-
sönliche Erklärungen sind kurz zu halten; eine Diskussion findet nicht
statt.