182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 82 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 82
1 Jedes Mitglied der Synode kann der Präsidentin oder dem
Präsidenten jederzeit eine schriftliche Anfrage einreichen.
2 Die Geschäftsleitung überweist die schriftliche Anfrage dem Syno-
dalrat.