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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 82 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 82

1 Jedes Mitglied der Synode kann der Präsidentin oder dem

Präsidenten jederzeit eine schriftliche Anfrage einreichen.

2 Die Geschäftsleitung überweist die schriftliche Anfrage dem Syno-

dalrat.

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