182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 7a : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 7a
12 In von staatlichen Behörden ausgerufenen ausserordent- Parlaments-
lichen und besonderen Lagen entscheidet die Geschäftsleitung der Sy- betrieb
node im Rahmen der übergeordneten Vorgaben über den Parlaments- ordentlichen
betrieb sowie die allfällige Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel und besonderen
Lagen
für Abstimmungen zu Sachvorlagen.