Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 7a : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (110 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7a

12 In von staatlichen Behörden ausgerufenen ausserordent- Parlaments-

lichen und besonderen Lagen entscheidet die Geschäftsleitung der Sy- betrieb

node im Rahmen der übergeordneten Vorgaben über den Parlaments- ordentlichen

betrieb sowie die allfällige Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel und besonderen

Lagen

für Abstimmungen zu Sachvorlagen.

← Art. 7 Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS) Art. 8 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →