182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 76 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 76
Die Synode berät die Anträge der Kommission. Bei Nicht- Behandlung
eintreten oder Ablehnung in der Schlussabstimmung ist das Verfahren in der Synode
beendet.
Körperschaft