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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 76 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 76

Die Synode berät die Anträge der Kommission. Bei Nicht- Behandlung

eintreten oder Ablehnung in der Schlussabstimmung ist das Verfahren in der Synode

beendet.

Körperschaft

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