182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 74 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 74
10 Die vorberatende Kommission zieht den Entwurf in Bera- Vorberatende
tung und kann dabei, im Einverständnis mit dem Synodalrat, in ihrer Kommission
Arbeit durch Angestellte der Verwaltung unterstützt werden und in Ab-
sprache mit der Geschäftsleitung externe Sachverständige beiziehen. Sie
kann Änderungen beantragen, einen Gegenvorschlag entwerfen oder
der Synode die Ablehnung der parlamentarischen Initiative beantra-
gen.