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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 74 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 74

10 Die vorberatende Kommission zieht den Entwurf in Bera- Vorberatende

tung und kann dabei, im Einverständnis mit dem Synodalrat, in ihrer Kommission

Arbeit durch Angestellte der Verwaltung unterstützt werden und in Ab-

sprache mit der Geschäftsleitung externe Sachverständige beiziehen. Sie

kann Änderungen beantragen, einen Gegenvorschlag entwerfen oder

der Synode die Ablehnung der parlamentarischen Initiative beantra-

gen.

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