182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 71 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 71
1 Die hängigen Postulate werden im Anhang des Jahres-
berichtes des Synodalrates mit einem Vermerk über den Stand des Ge-
schäftes aufgeführt.10
2 Die Synode beschliesst nach der Beratung des Jahresberichtes auf-
grund der schriftlich begründeten Anträge des Synodalrates oder der
Geschäftsprüfungskommission, ob ein Postulat abgeschrieben wird.
3. Parlamentarische Initiative