Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 71 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (110 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 71

1 Die hängigen Postulate werden im Anhang des Jahres-

berichtes des Synodalrates mit einem Vermerk über den Stand des Ge-

schäftes aufgeführt.10

2 Die Synode beschliesst nach der Beratung des Jahresberichtes auf-

grund der schriftlich begründeten Anträge des Synodalrates oder der

Geschäftsprüfungskommission, ob ein Postulat abgeschrieben wird.

3. Parlamentarische Initiative

← Art. 70 Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS) Art. 72 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →