182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 65 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 65
1 Die Mitglieder und die Kommissionen der Synode sind Gegenstand
berechtigt, Postulate einzureichen.
2 Durch das Mittel des Postulats wird der Synodalrat eingeladen,
zu prüfen, ob er der Synode eine Verordnungsvorlage, den Entwurf für
einen Beschluss oder einen Bericht vorlegen will oder ob eine andere
Massnahme zu treffen ist.10