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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 65 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 65

1 Die Mitglieder und die Kommissionen der Synode sind Gegenstand

berechtigt, Postulate einzureichen.

2 Durch das Mittel des Postulats wird der Synodalrat eingeladen,

zu prüfen, ob er der Synode eine Verordnungsvorlage, den Entwurf für

einen Beschluss oder einen Bericht vorlegen will oder ob eine andere

Massnahme zu treffen ist.10

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