182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 59 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 59
1 Die unterzeichnete Motion ist der Präsidentin oder dem Einreichung
Präsidenten schriftlich einzureichen.
2 Die Präsidentin oder der Präsident bestätigt den Eingang der
Motion schriftlich und gibt deren Wortlaut den Mitgliedern der Synode
und des Synodalrates bekannt.
1. 1. 24-123
13
182.31 Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS)
Behandlung