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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 54 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 54

1 Jedes Mitglied der Synode kann die Schliessung der Bera- Schluss

tung beantragen. Die Beratung wird geschlossen, wenn die Mehrheit der Beratung

der anwesenden Mitglieder der Synode dafür stimmen. Mitgliedern,

die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zu Wort gemeldet

haben, ist das Wort noch zu erteilen.

2 Die Beratung ist abgeschlossen, wenn keine Wortmeldung mehr

vorliegt.

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