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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 53 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 53

Stellt jemand während der Beratung einen Ordnungsantrag, Ordnungsantrag

wird die Beratung über den Gegenstand bis zur Erledigung des Ord-

nungsantrages unterbrochen.

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