182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 53 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 53
Stellt jemand während der Beratung einen Ordnungsantrag, Ordnungsantrag
wird die Beratung über den Gegenstand bis zur Erledigung des Ord-
nungsantrages unterbrochen.