182.31
GOSRSRIS
CH-ZH
Art. 47 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)
Art. 47
1 Bei Vorlagen, die aus mehreren Abschnitten oder Artikeln Eintretens-
bestehen, geht der artikelweisen Beratung eine Eintretensdebatte debatte
voran. Diese hat zum Zweck, den Mitgliedern Gelegenheit zu geben,
sich zur Vorlage als Ganzem zu äussern und Anträge auf Nichteintre-
ten, Rückweisung oder Vertagung zu stellen.
2 Am Schluss der Eintretensdebatte wird über das Eintreten auf die
Vorlage abgestimmt.
1. 1. 24-123
11
Rückweisung
Diskussion
Redezeit
Anträge
Parlamenta-
rische Ordnung
182.31 Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS)