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182.31 GOSRSRIS CH-ZH

Art. 47 : Geschäftsordnung der Synode der Römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich (GOS)

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Art. 47

1 Bei Vorlagen, die aus mehreren Abschnitten oder Artikeln Eintretens-

bestehen, geht der artikelweisen Beratung eine Eintretensdebatte debatte

voran. Diese hat zum Zweck, den Mitgliedern Gelegenheit zu geben,

sich zur Vorlage als Ganzem zu äussern und Anträge auf Nichteintre-

ten, Rückweisung oder Vertagung zu stellen.

2 Am Schluss der Eintretensdebatte wird über das Eintreten auf die

Vorlage abgestimmt.

1. 1. 24-123

11

Rückweisung

Diskussion

Redezeit

Anträge

Parlamenta-

rische Ordnung

182.31 Geschäftsordnung der Synode der Röm.-kath. Körperschaft (GOS)

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